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   BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99   

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https://dejure.org/2000,6154
BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99 (https://dejure.org/2000,6154)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2000 - 1 StR 532/99 (https://dejure.org/2000,6154)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 1 StR 532/99 (https://dejure.org/2000,6154)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 251/90

    Anordnung der Sicherungsverwahrung in Jugendstrafsachen - Jugendstrafe -

    Auszug aus BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99
    a) Die Urteilsgründe ergeben nicht, daß die Voraussetzungen von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegeben sind: Voraussetzung hierfür wäre, daß bei mindestens zwei der früheren Verurteilungen des Angeklagten zu Jugendstrafe der Richter in jenen Verfahren jeweils bei wenigstens einer der Taten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt hätte, wenn er diese Tat als Einzeltat gesondert abgeurteilt hätte (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2, 6 m.w. N.).

    Angesichts der zahlreichen Straftaten, die diesem Urteil zugrundeliegen, erscheint die Möglichkeit, daß die Gründe jenes Urteils ergeben, der Angeklagte wäre allein wegen des Handtaschenraubs - oder einer anderen der damals abgeurteilten Taten - zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt worden, zu fernliegend, als daß entsprechende Erörterungen hier unerläßlich gewesen wären (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6, 9).

  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99
    Gleichwohl darf der Tatrichter bei seiner Entscheidung gemäß § 66 Abs. 2 StGB bzw. § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen, soweit dieser nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten läßt (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; aaO Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 12.06.1987 - 5 StR 271/87

    Umwandlung einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer in eine bestimmte

    Auszug aus BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99
    a) Die Urteilsgründe ergeben nicht, daß die Voraussetzungen von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegeben sind: Voraussetzung hierfür wäre, daß bei mindestens zwei der früheren Verurteilungen des Angeklagten zu Jugendstrafe der Richter in jenen Verfahren jeweils bei wenigstens einer der Taten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt hätte, wenn er diese Tat als Einzeltat gesondert abgeurteilt hätte (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2, 6 m.w. N.).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 StR 509/93

    Anforderungen an die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99
    Angesichts der zahlreichen Straftaten, die diesem Urteil zugrundeliegen, erscheint die Möglichkeit, daß die Gründe jenes Urteils ergeben, der Angeklagte wäre allein wegen des Handtaschenraubs - oder einer anderen der damals abgeurteilten Taten - zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt worden, zu fernliegend, als daß entsprechende Erörterungen hier unerläßlich gewesen wären (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6, 9).
  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung

    Auszug aus BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99
    b) Unabhängig davon erfüllt schon das angefochtene Urteil die formalen Voraussetzungen sowohl von § 66 Abs. 2 als auch von § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB (vgl. BGHSt 25, 44).
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